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verkehrspsychologische Diagnostik
Verkehrspsychologisches Gutachten
 

Verkehrspsychologisches Gutachten

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Wurde Ihnen der Führerausweis entzogen und müssen Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellen lassen?

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Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons muss bei einem Verdacht auf „charakterliche Defizite“ ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellen lassen

verkehrspsychologisches gutachten

Ein solcher Verdacht, der ein verkehrspsychologisches Gutachten erfordert ergibt sich beispielsweise bei folgenden Sachverhalten:

  • Schwere Verkehrsregelverletzungen (wie hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, aggressives Verhalten bzw. Verlust der Selbstkontrolle, schwere Verkehrsgefährdung)
  • Annullierung des Führerausweises auf Probe
  • Eine oder mehrere Fahrten in nicht fahrfähigem Zustand (unter Einfluss von Alkohol, Drogen und / oder Medikamenten); oft wird bei diesen Sachverhalten das verkehrspsychologische Gutachten zusätzlich zu einer verkehrsmedizinischen Begutachtung verlangt
  • Sogenannter Kaskadenentzug, d.h. Vorfälle im Strassenverkehr, die zu Administrativmassnahmen führten und die eine Sperrfrist von mindestens 2 Jahren zur Folge hatten verkehrspsychologisches gutachten

Strassenverkehrsgesetz-SVG-Stand-01-07-2013

Zum Führen eines Motorfahrzeugs müssen gemäss dem ASTRA-Leitfaden (Verdachtsgründe fehlender Fahreignung. Massnahmen Wiederherstellung der Fahreignung. Leitfaden für die Administrativ-, Justiz- und Polizeibehörden, 26. April 2000) insbesondere folgende charakterliche Eigenschaften in einem Mindestausmass vorliegen:verkehrspsychologisches gutachten

„Risikobewusstsein, Tendenz zur Vermeidung hoher Risiken, geringe Impulsivität, geringe Aggressionsneigung, reife Konfliktverarbeitung, Stressresistenz, soziales Verantwortungsbewusstsein, soziale Anpassungsbereitschaft, Flexibilität im Denken, psychische Ausgeglichenheit (Seite 6).“

Verdachtsgründe fehlender Fahreignung Massnahmen Wiederherstellung der Fahreignung

Mithilfe eines verkehrspsychologischen Gutachtens wird nun überprüft, ob Sie wieder dazu geeignet sind, ein Motorfahrzeug sicher im Strassenverkehr zu führen.

Was müssen Sie für die verkehrspsychologische Begutachtung beachten?

Sie nehmen mit mir, der verkehrspsychologischen Gutachterin, per Kontaktformular auf dieser Website, per Telefon oder E-Mail Kontakt auf und melden sich an, damit ich ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellen kann. Rufen Sie mich an oder teilen Sie mir per E-Mail, auf dem Telefonbeantworter oder per SMS mit, wann ich Sie am besten erreiche. Ich rufe Sie zurück und dann besprechen wir das weitere Vorgehen am Teleofn.
Bitte bedenken Sie: ein verkehrspsychologisches Gutachten kann nur erstellt werden, wenn die Akten vom Strassenverkehrsamt an mich geschickt und für die Begutachtung vorbereitet wurden. Denn meine Aufgabe als Gutachterin ist es, im verkehrspsychologischen Gutachten die in der Verfügung vom Strassenverkehrsamt gestellte Frage nach der charakterlichen Fahreignung zu beantworten.

Was ist am Tag wo das verkehrspsychologische Gutachten erstellt wird wichtig?

  • Sie müssen sich mit einem amtlichen Ausweis ausweisen (Pass, Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung).
  • Falls Sie zum Autofahren oder zum Lesen eine Brille benötigen, bringen Sie diese mit.
  • Sie müssen fit sein für die Begutachtung, das heisst ausgeruht, in psychisch und physisch leistungsfähigem Zustand und nicht durch Krankheit (z.B. Fieber) oder andere Ursachen (beispielsweise Unfallfolgen) in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein.
  • Wichtig ist auch, am Vorabend keinen Alkohol konsumiert zu haben.
  • Selbstverständlich sollten Sie am Untersuchungstag nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
  • Ärztlich verordnete Medikamente sollten Sie natürlich wie gewohnt einnehmen.

Was erwartet Sie bei einer verkehrspsychologischen Eignungsbegutachtung?

Die verkehrspsychologische Begutachtung dauert in der Regel 2 bis maximal 3 Stunden.

Der Ablauf der verkehrspsychologischen Begutachtung wird Ihnen von mir genau erklärt. Dann werden Sie an einem Testgerät (Wiener Testsystem) einige sogenannte Leistungstests absolvieren. Dabei geht es darum zu sehen, ob Sie das Mindestmass an kognitiver Leistungsfähigkeit mitbringen, um ein Motorfahrzeug sicher führen zu können.

Jeder Test wird Ihnen genau erklärt, danach können Sie die Aufgabe selbst üben. Erst wenn Sie die Anweisungen gut verstanden haben, startet die eigentliche Testphase.

Im Anschluss daran füllen Sie einen standardisierte Persönlichkeitsfragebogen aus, bei denen Sie nach Einstellungen und Verhaltensweisen, die beim Führen eines Motorfahrzeugs bedeutsam sind, gefragt werden.

Im letzten Teil findet das sogenannte „explorative Gespräch“ statt, das Sie mit mir durchführen. Hier haben Sie die Möglichkeit darzulegen, wie Sie die Sachverhalte, die zum vorsorglichen Entzug Ihres Führerausweises führten, aus heutiger Sicht betrachten. Wie Sie diese einschätzen bzw. beurteilen, was Sie daraus gelernt haben und was Sie seither bereits verändert haben. Die Aufgabe vom mir als Gutachterin ist es, den Verarbeitungsprozess aus verkehrspsychologischer Sicht zu beurteilen.

Aufgrund der Ergebnisse der verkehrspsychologischen Begutachtung können nun die in der Verfügung des Strassenverkehrsamtes gestellten Fragen zur charakterlichen Fahreignung beantwortet werden. Mögliche Antworten sind:

  1. Die charakterliche Fahreignung kann aus verkehrspsychologischer Sicht mit JA beantwortet werden.
  2. Die charakterliche Fahreignung muss aus verkehrspsychologischer Sicht mit NEIN beantwortet werden. Es werden jedoch Massnahmen empfohlen, die der betroffenen Person helfen sollten, die charakterliche Fahreignung wiederzuerlangen. Das bedeutet in der Regel eine gewisse Anzahl Sitzungen bei einem / einer fachlich ausgewiesenen Psychotherapeuten / Psychotherapeutin oder die Teilnahme an einem speziell konzipierten Gruppenkurs (sogenannte bfu-Kurse). Die entsprechenden Anlaufstellen werden von den Behörden direkt mitgeteilt.
  3. Die charakterliche Fahreignung kann aus verkehrspsychologischer Sicht nur bedingt mit JA beantwortet werden, wenn beispielsweise Auflagen zu Abstinenz von Alkohol / Drogen bestehen oder wenn ein Verkehrscoaching empfohlen werden muss.

Wie geht es nach der verkehrspsychologischen Begutachtung weiter?

Das verkehrspsychologische Gutachten ist ein Sachverständigenbericht und wird vverkehrspsychologisches gutachtenon mir nach Fertigstellung mit einer Empfehlung an das Strassenverkehrsamt bzw. an die Abteilung für Administrativmassnahmen weitergeleitet. Das Strassenverkehrsamt muss die Rechtsfrage beantworten und entscheidet über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit Ihrem Führerausweis. Sie erhalten danach von der Abteilung für Administrativmassnahmen einen Bescheid über das Ergebnis.

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