Praxis für
verkehrspsychologische Diagnostik
Fragen & Antworten
 

Fragen & Antworten

Wie werden verkehrspsychologische Gutachten erstellt?

Was erwartet Sie bei einer verkehrspsychologischen Begutachtung mit Fragestellung nach der charakterlicher Fahreignung?

Fragen & Antworten

Was ist eine Fahreignungsabklärung bzw. ein verkehrspsychologisches Gutachten bzw. eine verkehrspsychologische Untersuchung? 

Je nach Ereignis oder Verkehrsdelikt ordnet die Abteilung für Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamts ein verkehrspsychologisches Gutachten mit der Fragestellung nach der „charakterlichen Fahreignung“ an. Eine verkehrspsychologische Untersuchung wird unter anderem bei folgenden Sachverhalten gestellt:

  • Verkehrsregelverletzungen wie beispielsweise schwere Geschwindigkeitsdelikte, aggressives Verhalten im Strassenverkehr oder Fahren trotz Entzug des Führerausweises.
  • Annullierung des Führerausweises auf Probe.
  • Führen eines Fahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand wie beispielsweise unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen. Die verkehrspsychologischen Gutachten werden in diesem Fall auch zusätzlich zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen angeordnet.
  • Entzug des Führerausweises bei einer Sperrfrist von mindestens zwei Jahren, das heisst bei einem sogenannten Entzug im Kaskadensystem, was eine Sperrfrist von mindestens 2 Jahren zur Folge hatte.

Mein Führerausweis auf Probe wurde annulliert. Was muss ich tun? 

Setzen Sie sich mit dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons in Verbindung und fragen Sie nach, welche Schritte Sie unternehmen sollen.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Führerausweis nach dem zweiten Vorfall, der zu einem Entzug des Führerausweises auf Probe führt, für 12 Monate annulliert bleibt. Wird das Gesuch nach der Annullierung des Führerausweises auf Probe eingereicht, muss zusätzlich ein die Eignung bejahendes Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beigelegt werden. Das verkehrspsychologische Gutachten darf nicht älter als drei Monate sein.

Wie lange dauert die verkehrspsychologische Begutachtung? 

Die Dauer des Termins für die Begutachtung liegt bei ca. 2.5 bis maximal 3 Stunden.

Gibt es mehrere Termine? 

Nein, die verkehrspsychologische Begutachtung wird an einem Tag und in einer Sitzung durchgeführt.

Muss ich bei der verkehrspsychologischen Begutachtung auch Tests machen? 

Ja. Es geht darum sicherzustellen, dass aktuell die kognitive Leistungsfähigkeit ausreichend vorhanden ist. Das heisst, es werden einige Test durchführen (Wiener Testsystem). Die Tests werden Ihnen genau erklärt und Sie können die einzelnen Tests jeweils üben und bei Unsicherheiten nachfragen.

Ist die verkehrspsychologische Untersuchung das gleiche wie der „Idiotentest“? 

Die verkehrspsychologische Begutachtung wird im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. “Idiotentest“ ist ein veralteter Begriff, der aber immer noch dann und wann verwendet wird.

Ich kenne mich mit dem Schweizer System nicht so gut aus, ist die verkehrspsychologische Begutachtung gleich wie die MPU, das heisst die Verkehrsmedizinische-Psychologische-Untersuchung?  

In der Schweiz wird im Unterschied zur MPU in Deutschland je nach Fragestellung der Behörden auch eine verkehrspsychologische Begutachtung ohne zusätzliche verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet. Es kann auch eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet werden, ohne zusätzliche verkehrspsychologische Begutachtung.

Es gibt auch Sachverhalte, bei denen sowohl eine verkehrsmedizinische wie auch eine verkehrspsychologische Begutachtung angeordnet wird, das heisst, wie in Deutschland die MPU. Das bedeutet, dass eine verkehrsmedizinische Untersuchung bei einem Institut für Rechtsmedizin durchgeführt wird und an einem anderen Termin eine verkehrspsychologische Begutachtung bei Fachpsychologen für Verkehrspsychologie FSP ansteht.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?  

Die Wartezeit beträgt zwischen drei und acht Wochen. Rufen Sie mich an, damit wir gemeinsam die Details besprechen können.

Muss ich am Tag der Begutachtung auf etwas besonders gut achten? 

Sie sollten genügend fit sein für die Begutachtung, das heisst, ausgeruht und in psychisch und physisch leistungsfähigem Zustand sein. Sie sollten nicht durch Krankheit, wie beispielsweise Fieber oder andere Ursachen, wie beispielsweise Unfallfolgen, in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein. Am Vorabend sollten Sie auf den Konsum von Alkohol verzichten. Falls Sie ärztlich verordnete Medikamente einnehmen müssen, sollten Sie diese nach Anweisung Ihres Arztes einnehmen.

Muss ich etwas mitnehmen? 

Ja, einen amtlichen Ausweis mit Foto, also eine Identitätskarte, Pass oder die Aufenthaltsbewilligung. Nehmen Sie die Brille mit, Lesebrillen und Brille, die Sie zum Autofahren tragen. Das ist wichtig, damit Sie die notwendigen Tests absolvieren können.

Kann ich meinen Gutachter/Gutachterin frei wählen? 

Fragen Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons nach, wie die Vorgehensweise ist. Fragen Sie, ob Sie eine Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP oder einen Fachpsychologen FSP von der Liste wählen können, die unter www.vfv.ch abrufbar ist. Ich bin selbstverständlich auf dieser Liste aufgeführt.

Wie kann ich mich anmelden? 

Falls die Behörden Ihres Wohnkantons einverstanden sind, können Sie über das Kontaktformular hier auf der Website, telefonisch oder via E-Mail mit mir in Kontakt treten.

Ich habe den Ausweis noch, muss aber eine verkehrspsychologische Begutachtung machen. Was muss ich tun? 

Fragen Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons nach, wie Sie vorgehen sollen und ob Sie direkt mit einer Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP oder einem Fachpsychologen FSP von der Liste, die unter www.vfv.ch abrufbar ist, direkt Kontakt aufnehmen können.

Ich habe die Einverständniserklärung an das Strassenverkehrsamt geschickt. Weshalb habe ich noch keinen Termin für eine verkehrspsychologische Begutachtung erhalten?  

Mit der Einverständniserklärung, die Sie an das Strassenverkehrsamt schicken, entbinden Sie die Behörden von der Schweigepflicht gegenüber der Verkehrspsychologin, bei der Sie das verkehrspsychologische Gutachten erstellen lassen möchten.

Sie müssen aber direkt mit der von Ihnen ausgewählten Verkehrspsychologin Kontakt aufnehmen, in diesem Falle mit mir, um sich für das Gutachten anzumelden. Rufen Sie mich an, dann besprechen wir das weitere Vorgehen gemeinsam.

Wie lange geht es, bis ich Bescheid bekomme? 

Nachdem Sie den Termin für die Begutachtung bei mir wahrgenommen haben schreibe ich das verkehrspsychologische Gutachten. Das verkehrspsychologische Gutachten wird von mir üblicherweise im Zeitraum von zwei Wochen nach dem Begutachtungstermin an das Strassenverkehrsamt geschickt. Die Zuständigen beim Strassenverkehrsamt prüfen das Gutachten und Sie erhalten dann vom Strassenverkehrsamt Bescheid über das Ergebnis.

Von wem werde ich informiert, wie es weiter geht? 

Sie erhalten vom Strassenverkehrsamt, Abteilung Administrativmassnahmen, Bescheid über das Ergebnis und werden über das weitere Vorgehen informiert.

Was ist, wenn ich die verkehrspsychologische Begutachtung nicht “bestehe“? 

Die Verkehrspsychologin wird eine Massnahme empfehlen, die Ihnen helfen sollte die charakterliche Fahreignung wiederzuerlangen. Dafür wird in der Regel eine gewisse Anzahl Sitzungen Verkehrstherapie bei einem/einer dazu qualifizierten Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutin empfohlen. Sie erhalten die Chance, gewisse Dinge bei sich zu erkennen und zu verändern. Dinge, die Sie bislang vielleicht davon abgehalten haben, Ihre Vorsätze, sich im Strassenverkehr anzupassen und nicht auffällig zu verhalten, umzusetzen. Sie können dank  fachkundiger Hilfe Strategien erwerben, die Sie Ihrem Ziel sich, im Strassenverkehr sicher und angepasst zu verhalten, näher bringen. Eine weitere Möglichkeit ist etwa die Empfehlung, einen bfu-Kurs zu belegen, wie beispielsweise den Kurs „Kurve Sicherungsentzug“. Sie werden von den Behörden direkt informiert, wo Sie die entsprechenden Anlaufstellen finden.

Ich kann nicht so gut oder gar kein Deutsch. Kann ich jemanden mitbringen, der mir bei der Übersetzung hilft? 

Nein. Eine verkehrspsychologische Begutachtung kann nur mit Hilfe eines zertifizierten Dolmetschers oder Dolmetscherin durchgeführt werden, der/die durch mich aufgeboten werden muss. Das Honorar für den Dolmetscher/die Dolmetscherin geht zu Ihren Lasten.

Ich kann Sie am Telefon nicht erreichen? 

Sprechen Sie bitte auf meinen Anrufbeantworter und geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an, und ich rufe Sie sobald wie möglich zurück. Sie können auch das Kontaktformular auf dieser Website benutzen oder mir eine E-Mail schreiben und ich melde mich raschmöglichst bei Ihnen.

 

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